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Gero Loyens

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Name:
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Gero Loyens
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Persönliche Daten:
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geb. am 13.06.1978
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Ausbildung:
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- 1999-2004
Studium
der Rechtswissenschaft
an der Universität Bayreuth
1. juristisches
Staatsexamen 2004
- 2004-2006 Referendariat
beim OLG Nürnberg
2.
juristisches Staatsexamen 2006
- 2006 erfolgreich absolvierter Fachanwaltslehrgang Strafrecht
- Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV):
- DAV
Fortbildungsbescheinigung 2007:
-
DAV
Fortbildungsbescheinigung 2008:
-
DAV
Fortbildungsbescheinigung 2009:
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Bisherige Tätigkeiten:
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- 2007- Juni 2009 selbständiger Rechtsanwalt
- seit Juli 2009 Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwarz,
Sippel & Kollegen
- seit dem Referendariat vom Dekan bestellter Zwischenprüfer für den Fachbereich Strafrecht an der Universität Bayreuth
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Tätigkeitsschwerpunkte:
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- Strafrecht: Strafverteidiger-Notruf:
0176/42003448
- allgemeines
Strafrecht wie z.B. Diebstahl, Betrug (auch der sog.
"BAföG-Betrug") oder Sachbeschädigung
- Jugendstrafrecht, hier
v.a. Körperverletzung, Erpressung (sog. "Abziehen") und
Betäubungsmittelsachen - eben Straftaten, die
besonders oft von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen werden
- allgemeines
Betäubungsmittelstrafrecht
wie
z.B. unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- Sexualstrafsachen
wie
z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller
Missbrauch von Kindern: In diesem besonders
sensiblen Bereich bin ich sowohl als Verteidiger
als auch als Opfervertreter tätig
- Straßenverkehrstrafrecht:
Dies betrifft vor allem Trunkenheit oder Drogen im
Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung,
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(landläufig: "Unfallflucht") oder auch den Bereich der
Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B. zu schnelles Fahren oder
Rotlichtverstöße
- Steuerstrafrecht
(v.a.
Steuerhinterziehung) und Wirtschaftsstrafrecht wie z.B.
Anlagebetrug
- Untersuchungshaft:
Dieser Bereich ist aufgrund der massiven Einschränkung der
Freiheit von
größter Bedeutung für den
Inhaftierten und dessen Familie. Es bedarf hier besonderen Engagements
und geschickten Taktierens, da bereits Weichen für das weitere
Strafverfahren gestellt werden
- Strafvollstreckung und Strafvollzug:
Eine Vertretung im Strafverfahren endet nicht
mit dem Urteil, sondern erfordert auch Hilfe und Unterstützung
des
Mandanten während der Strafvollstreckung (z.B. drohender
Bewährungswiderruf oder sog. "2/3-Aussetzung") und des
Strafvollzugs
- Ausländerrecht:
Alles
rund um Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Ausweisung oder
Abschiebung
- Opfervertretung: Durchsetzung
von zivilrechtlichen Ansprüchen von Opfern wie z.B.
Schadenersatz- und Schmerzensgeld; anwaltliche Vertretung in
Nebenklageverfahren
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Zugelassen seit:
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2007
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Mitgliedschaften:
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Deutscher Anwaltverein (DAV) Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV Nürnberg-Fürther Anwaltverein
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Sprachkenntnisse:
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Englisch
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E-Mail:
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loyens@schwarz-sippel.de
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